Allgemeine Geschäftsbedingungen
Netzwerk-Arzt Inh. Jan Röder · Dieselstraße 8, 95448 Bayreuth
Stand: 2026
Inhaltsverzeichnis
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Netzwerk-Arzt Inh. Jan Röder, Dieselstraße 8, 95448 Bayreuth (nachfolgend „Netzwerk-Arzt") und dem Auftraggeber. Kunden im Sinne dieser AGB sind ausschließlich Unternehmer gemäß § 14 BGB (B2B). Entgegenstehenden AGB des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen, es sei denn, wir haben deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Vertragssprache ist Deutsch. Der Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande: Der Auftraggeber übermittelt seine Anforderungen (Briefing). Netzwerk-Arzt erstellt daraufhin ein individuelles Angebot, das fünf Werktage ab Zugang gültig ist. Mit schriftlicher Annahme des Angebots kommt der Vertrag zustande.
Netzwerk-Arzt ist berechtigt, diese AGB bei bestehenden Geschäftsbeziehungen anzupassen, sofern gesetzliche Änderungen oder eine wesentliche Störung des vertraglichen Äquivalenzverhältnisses dies erfordern. Änderungen werden mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber nicht fristgemäß, gelten die Änderungen als angenommen.
Netzwerk-Arzt erbringt Leistungen im Bereich professioneller Glasfaser-Spleisstechnik, insbesondere Spleißarbeiten vor Ort, OTDR-Messungen, Dämpfungsmessungen, Fehlerortung sowie die Erstellung von Übergabedokumentationen und Messprotokollen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot und der Auftragsbestätigung.
Leistungen Dritter (z. B. Materiallieferanten, Subunternehmer, Labormessungen) sind nicht Bestandteil des Vertrages und werden nach Absprache gesondert ausgewiesen und berechnet.
Netzwerk-Arzt ist berechtigt, qualifizierte Dritte zur Leistungserbringung einzusetzen, bleibt jedoch gegenüber dem Auftraggeber alleiniger Vertragspartner und Ansprechpartner.
Leistungszeiten und Einsatztermine werden individuell vereinbart. Bei erforderlicher Mitwirkung des Auftraggebers (z. B. Zutritt zum Objekt, Bereitstellung von Unterlagen, Kabelkennzeichnung) verlängern sich vereinbarte Fristen um den Zeitraum der unterbliebenen Mitwirkung. Netzwerk-Arzt behält sich in diesem Fall eine Neukalkulation der Vergütung vor.
Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs (z. B. zusätzliche Fasern, erweiterte Streckenabschnitte, geänderte Verbindungstypen) nach Auftragserteilung werden auf Wunsch des Auftraggebers gesondert beauftragt und vergütet.
Bei vorzeitiger Beendigung des Auftrags durch den Auftraggeber werden bereits erbrachte Leistungen und Aufwendungen in Rechnung gestellt, mindestens jedoch 15 % des Auftragswertes. Bereits bestellte Fremdleistungen und Materialien werden zu 100 % in Rechnung gestellt. Netzwerk-Arzt behält sich zudem die Geltendmachung eines Ausfallhonorars vor.
Bei Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse, die Netzwerk-Arzt nicht zu vertreten hat (z. B. Witterungsverhältnisse, Lieferengpässe bei Verbrauchsmaterialien, behördliche Anordnungen, nicht zugängliche Objekte), ist Netzwerk-Arzt berechtigt, die Leistung um die Dauer des Hindernisses zu verschieben.
Materiallieferungen (z. B. Spleißmuffen, Verbrauchsmaterialien, Patchkabel) erfolgen an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse; Postfachanschriften werden nicht beliefert. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung geht mit Übergabe an den Auftraggeber oder einen beauftragten Logistikdienstleister über.
Geliefertes Material bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum von Netzwerk-Arzt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Material pfleglich zu behandeln. Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere Zahlungsverzug, ist Netzwerk-Arzt berechtigt, das Material zurückzufordern.
Gerät der Auftraggeber mit der Abnahme in Verzug, ist Netzwerk-Arzt nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen. Lager- und Standkosten während des Annahmeverzugs trägt der Auftraggeber.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungsbeträge sind sofort und ohne Abzug fällig. Die Form der Rechnungsstellung (z. B. per E-Mail oder Post) obliegt Netzwerk-Arzt.
Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserhalt eingeht. Bei Verzug werden Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB erhoben. Zusätzlich werden Mahngebühren von € 2,50 netto je Mahnstufe sowie die Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB (€ 40,– netto) in Rechnung gestellt. Bei anhaltendem Zahlungsverzug ist Netzwerk-Arzt berechtigt, alle laufenden Arbeiten einzustellen.
Netzwerk-Arzt behält sich vor, Abschlagszahlungen für bereits erbrachte Leistungen zu verlangen sowie bei umfangreichen Projekten eine Anzahlung von bis zu 50 % des Gesamtpreises zu vereinbaren. Die Anzahlung ist sofort fällig; mit deren Eingang beginnt die Leistungserbringung.
Netzwerk-Arzt Geschäftszeiten sind: Montag bis Donnerstag 08:00–17:30 Uhr, Freitag 08:00–15:00 Uhr. Für Arbeiten außerhalb dieser Zeiten gelten folgende Aufschläge auf den Nettopreis:
| Zeitraum | Aufschlag |
|---|---|
| Mo–Fr außerhalb Geschäftszeiten / Samstag | Faktor 1,5 |
| Sonn- und Feiertage | Faktor 2,0 |
| Expressbearbeitung (Folgetag oder schneller) | + 25 % pauschal |
Bei Überschneidung mehrerer Aufschlagstatbestände werden diese additiv berechnet.
Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur für fällige Gegenansprüche zu, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen.
Nach Abschluss der Spleißarbeiten hat der Auftraggeber die Leistung unverzüglich abzunehmen. Die Übergabe der Messprotokolle (OTDR-Trace, Dämpfungsmessung) gilt als Bestandteil der Abnahme.
Erklärt der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb einer von Netzwerk-Arzt gesetzten angemessenen Frist und verweigert er sie nicht unter Benennung mindestens eines konkreten Mangels, gilt das Werk als abgenommen.
Wegen unerheblicher Mängel, die Funktion und Nutzbarkeit der Glasfaserverbindung nicht beeinträchtigen, darf die Abnahme nicht verweigert werden.
Netzwerk-Arzt stellt nach Abschluss der Arbeiten OTDR-Messberichte und Dämpfungsmessprotokolle in digitaler Form bereit. Diese dienen als Nachweis der erbrachten Qualität und als Grundlage für die Abnahme durch den Auftraggeber gegenüber dessen Auftraggebern.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Materialien zeitnah und vollständig bereitzustellen. Dazu gehören insbesondere: Zutritt zum Objekt und zu den relevanten Kabelbereichen, vollständige und korrekte Kabelkennzeichnungen, Trassenpläne und Bestandsdokumentationen sowie die Benennung eines Ansprechpartners vor Ort.
Verzögerungen aufgrund unzureichender Mitwirkung hat Netzwerk-Arzt nicht zu vertreten; vereinbarte Termine und Fristen verlängern sich entsprechend.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Arbeitsbereiche zum vereinbarten Einsatztermin zugänglich, ausreichend beleuchtet und sicher begehbar sind. Erforderliche behördliche Genehmigungen (z. B. Straßensperrungen, Baugenehmigungen) sind durch den Auftraggeber einzuholen.
Für die Richtigkeit der vom Auftraggeber übermittelten technischen Unterlagen und Vorgaben ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich. Er stellt Netzwerk-Arzt von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Pflicht entstehen.
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekanntgewordenen vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse geheim zu halten. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
An den von Netzwerk-Arzt erstellten Messdokumentationen, Protokollen und Berichten verbleibt das Urheberrecht bei Netzwerk-Arzt. Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck.
Netzwerk-Arzt ist berechtigt, abgeschlossene Projekte als Referenz zu nennen und in eigenen Marketingmaterialien zu verwenden, sofern keine vertraulichen Informationen offenbart werden. Dieses Recht kann durch gesonderte Vereinbarung ausgeschlossen werden.
Netzwerk-Arzt verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragserfüllung und im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO. Näheres ergibt sich aus der Datenschutzerklärung unter glasfaser-spleisstechnik.de/datenschutz.
Soweit Netzwerk-Arzt im Rahmen der Leistungserbringung auf personenbezogene Daten des Auftraggebers oder dessen Kunden zugreift, wird auf Anforderung ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen.
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Bei mangelhafter Leistung kann Netzwerk-Arzt nach Wahl den Mangel beseitigen oder die Leistung neu erbringen. Nach zwei erfolglosen Nachbesserungsversuchen stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte (Rücktritt oder Minderung) zu. Wegen unerheblicher Mängel ist ein Rücktritt ausgeschlossen.
Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, nicht offensichtliche Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform zu rügen. Andernfalls sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres nach Gefahrenübergang. Ausgenommen sind Ansprüche bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie Verletzungen von Leib, Leben und Gesundheit.
Keine Gewährleistung besteht für Schäden, die auf unsachgemäße Behandlung durch den Auftraggeber oder Dritte, fehlerhafte Kabelkennzeichnungen oder unvollständige Bestandsdokumentationen zurückzuführen sind.
Netzwerk-Arzt haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei leichter Fahrlässigkeit, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. In letzterem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Unberührt bleibt die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
Netzwerk-Arzt haftet nicht für Betriebs- oder Produktionsausfälle, die durch notwendige Unterbrechungen der Netzverbindung im Rahmen von Spleißarbeiten entstehen, sofern diese vorab mit dem Auftraggeber abgestimmt wurden.
Einmalige Aufträge enden mit vollständiger Leistungserbringung und Abnahme.
Rahmenverträge über laufende Abrufe von Spleißleistungen können mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden, sofern keine abweichende Mindestlaufzeit vereinbart wurde.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei wiederholtem Zahlungsverzug, schwerwiegenden Verstößen gegen diese AGB oder wenn dem Vertragspartner ein Festhalten am Vertrag unzumutbar ist.
Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird der Geschäftssitz von Netzwerk-Arzt in Bayreuth vereinbart, sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.